Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, schildern Sie mir detailliert die Art und den Umfang Ihrer momentanen Beschwerden. Dabei spielen besondere Vorkommnisse bezüglich der körperlichen Gesundheit genauso eine Rolle, wie das geistige und emotionale Wohlbefinden, sowie Ihre privaten und beruflichen Lebensumstände.
Bitte denken Sie im Vorfeld bereits zuhause über all ihre Beschwerden nach und notieren diese gegebenenfalls.
Nach dieser Anamnese erfolgt die Befundung mit einer eingehenden Inspektion und detaillierten körperlichen Untersuchung. Hierzu ist es nötig, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.
Da die Behandlung ohne die volle Reaktionsfähigkeit ihres Körpers nicht möglich ist, möchte ich Sie bitten, bereits vor der Behandlung auf einen ausgewogenen Flüssigkeitshaushalt zu achten.
Falls Sie über aktuelle Laborwerte und Befunde bzw. Aufnahmen bildgebender Verfahren, wie Röntgen, CT, MRT u. ä. verfügen, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie diese von Ihrem behandelnden Arzt anfordern und schon zum ersten Behandlungstermin mitbringen könnten. Ich habe auch die Möglichkeit DVDs einzulesen.
Schwangere und Wöchnerinnen bringen bitte immer den Mutterpass mit.
Für Säuglinge und Kinder bitte auch den Mutterpass, sowie das gelbe U-Heft und den Impfausweis griffbereit halten.
Wenn ihr Kind über ein Kuscheltier oder Lieblingsspielzeug verfügt, bringen Sie dieses bitte zu jedem Termin mit – gleiches gilt für Seelentröster, wie Schnuller oder Schmusetücher.
Denken Sie daran, dass die Behandlung für Kinder immer anstrengend ist und bringen grundsätzlich etwas zu trinken und zu essen, für Säuglinge eine Milch- oder Teeflasche mit.
Bis mindestens 24 Stunden nach der Behandlung sollten Sie jeglichen Sport, sowie einseitige, schwere körperliche Arbeit vermeiden und auf längere Autofahrten verzichten.
Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (mindestens zwei Liter Wasser) sollten Sie an diesem Tag besonders achten.
Speziell nach einer Behandlung im Kopfbereich kann es manchmal zu leichtem Schwindel kommen, der sich aber schnell wieder reguliert, nachdem Sie etwas getrunken haben und einige Schritte gelaufen sind. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie die Heimfahrt mit dem Auto antreten.
Eine kurzzeitige Verschlimmerung der Symptome kann durch die Aktivierung des Gewebes vorkommen, klingt aber innerhalb weniger Stunden wieder ab. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit mir auf.
Da die Behandlung für Kinder in der Regel sehr fordernd ist, sollten Sie auf zu große Aktivitäten im Anschluss an die Behandlung verzichten und ihnen Ruhe gönnen. Bitte bringen Sie für Kinder zum Behandlungstermin grundsätzlich etwas zu trinken mit – auch wenn das Kind zuvor gefüttert wurde.
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt, wie nach §315 BGB vorgesehen, auf der Basis von wirtschaftlichen Erfordernissen.
Um dem Patienten eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, orientieren wir uns an einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bzw. der GOÄ und dem Hufelandverzeichnis. Auf das Honorar wird maximal der 2,5-fache Satz angewandt.
Da die Behandlungserfordernisse von Patient zu Patient und Termin zu Termin variieren, halte ich mich nicht an einen festen Stundentakt, sondern arbeite im Rahmen von Zeitfenstern solange, wie es individuell erforderlich ist.
Zu den reinen Behandlungskosten addieren sich Sonderleistungen wie Beratungen, das Ausstellen von Bescheinigungen, Verfassen von Behandlungsberichten, Rezeptieren und ähnliche zeitbeanspruchende Tätigkeiten.
Sind Sie privat kranken- oder zusatzversichert, können Sie unsere Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann, abhängig von der von Ihnen gewählten Police, einen Teilbetrag rückerstattet.
Inzwischen übernehmen auch einige Gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist und unter welchen Voraussetzungen, bitte ich Sie eigenverantwortlich vor Behandlungsbeginn, direkt bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Bitte überweisen Sie die Rechnungssumme innerhalb der Zahlungsfrist, da wir Barzahlungen aus buchhaltungstechnischen Erfordernissen nicht annehmen können.
Einmal ausgestellte Rechnungen werden von uns grundsätzlich nicht verändert oder umgeschrieben.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir, auch im Hinblick auf unsere lange Warteliste, um eine rechtzeitige Absage, werktags (Montag bis Freitag) 48 Stunden vor Behandlungsbeginn. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine werden als Stundenausfall gesondert in Rechnung gestellt.
Um Sie bei Ihrer Terminplanung zu unterstützen, bieten wir Ihnen den zusätzlichen Service einer Erinnerungsnachricht per E-Mail an.